Die freiwillige internationale UP-Garantie erstreckt sich auf Material- und Herstellungsfehler für alle EN- und LTF geprüften Gleitschirme und gilt für den Zeitraum von 2 Jahren ab dem Auslieferungsdatum des Neuschirms. Die internationale UP-Garantie umfasst die Erstattung der Kosten für erforderliche Ersatzteile und die im Zusammenhang mit dem Austausch oder Reparatur der schadhaften Teile anfallenden Arbeitszeit, sofern UP International einen Material-, beziehungsweise Herstellungsfehler als solchen anerkannt hat. Die internationale UP-Garantie erstreckt sich nicht auf Schirme, die in einen Unfall verwickelt waren oder umgebaut, beziehungsweise verändert worden sind. Die Garantie erstreckt sich nicht auf Teile, die aufgrund von normalem Verschleiß ausgewechselt werden müssen. Darüber hinaus sind Farbveränderungen des verwendeten Tuchmaterials und Schäden durch Lösungsmittel, Chemikalien, Kraftstoffen, Sand und/oder Salzwasser sowie aufgrund unsachgemäßen Umgangs mit dem Gleitschirm und durch höhere Gewalt von der Garantie ausgeschlossen. UP behält sich die Entscheidung vor, wie der Fabrikations- oder Materialfehler beseitigt wird (Ersatzteillieferung, Reparatur oder gleichwertiger Ersatz).
In Deutschland, Österreich und der Schweiz verlängert sich die UP-Garantie auf 36 Monate, wenn der erste 2 Jahrescheck direkt bei UP International oder unserem Schweizer Servicebetrieb durchgeführt wird. Neben der freiwilligen Garantie gilt im Übrigen die gesetzliche Gewährleistung des jeweiligen Landes, in dem der Gleitschirm erworben wurde.
Die Garantie gilt unter folgenden Voraussetzungen
· Der Schirm wurde innerhalb der zulässigen Betriebsgrenzen gemäß Handbuch verwendet und nach den geltenden, von UP International herausgegebenen Vorgaben, gepflegt und gewartet. Das schließt insbesondere die sorgfältige Trocknung, Reinigung und Aufbewahrung mit ein.
· Der Schirm wurde nur innerhalb der geltenden Richtlinien benutzt. Alle geltenden Zulassungsbestimmungen wurden eingehalten.
· Sämtliche durchgeführten Flüge müssen anhand des Flugbuchs inklusive der jeweiligen Flugdauer sowie des Fluggebiets lückenlos nachweisbar sein.
· Es wurden nur UP-Original-Ersatzteile verwendet und Nachprüfungen, Austausch und/oder Reparaturen ausschließlich von UP International oder von zugelassenen Wartungsbetrieben ausgeführt und ordnungsgemäß dokumentiert.
· Die freiwillige Garantie wird nur dem Erstbesitzer des Schirmes bei ausschließlich privater Nutzung gewährt.
· Der Schirm wurde innerhalb 14 Tage ab Auslieferung registriert unter:
http://www.up-paragliders.com/de/service/product-registration
· Der Mangel wird unmittelbar nach dem Auftreten durch den Kunden bei seinem Händler reklamiert
Eine Verantwortung oder Ersatz über die oben genannten Verpflichtungen hinaus übernimmt UP International nicht. Eine Kulanzregelung ist aber möglich.